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Dieses Schutzkonzept gilt im Trainingsbetrieb

Seit dem 6. Juni 2020 ist der Trainingsbetrieb in allen Sportarten unter Einhaltung von vereinsspezifischen Schutzkonzepten wieder zulässig.

Wegen der Coronapandemie ruhte der Handballsport während des Lockdowns komplett. Seit dem 6. Juni 2020 ist der Trainingsbetrieb in allen Sportarten unter Einhaltung von vereinsspezifischen Schutzkonzepten wieder zulässig. Die Trainings müssen jedoch so gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste.


Folgende fünf Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Traniningsbetrieb teilnehmen.
  • Abstand halten bei der Anreise, beim Eintreiten in die Sportanlage, in der Garderobe, beim Duschen, nach dem Training und bei der Rückreise. Einzig im eigentlichen Trainingsbetrieb ist der Körperkontakt in allen Sportarten wieder zulässig.
  • Gründlich Hände waschen vor und nach dem Training
  • Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich dafür, eine Präsenzlisten zu führen, um das Contact Tracing zu vereinfachen.
  • Jeder Verein bestimmt einen Corona-Beauftragten, beim TV Horw ist dies Thomas Amstutz.

Nähere Informationen gibt es im Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb im TV Horw oder im Schutzkonzept des Schweizerischen Handball Verbandes für die Saison 2020/21.

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